1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge
(in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit New Media Lichtenstein, (nachfolgend
NML genannt). Abweichende AGB`s der nationalen und internationalen Vertragspartner
werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie
schriftlich per Briefpost oder Email bestätigt wurden. Mündliche Aussagen
sind grundsätzlich unverbindlich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in
unseren Preisen nicht eingeschlossen.
2. Angebot
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
3. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen
des Auftraggebers werden von NML durch schriftliche Auftragsbestätigung
per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand)
sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig.
Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich
festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum.
6. Urheberrecht und Copyright
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von NML erstellte Objekte (Internetseiten,
Scripte, Programme, Grafiken, Onlineanzeigen) bleibt allein bei NML. Der Auftraggeber
erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart,
die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung
oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen,
insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung
von NML bzw. wenn nicht anders vereinbart nicht gestattet.
7. Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung
von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die
Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung
des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet.
Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags,
welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit
entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst
nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung
der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
8. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten
nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten.
Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies
mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für
mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine
Haftung übernommen werden.
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist
von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche
Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als
abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht.
Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt
eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse
zu erfolgen.
9. Haftungsausschlüsse
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung
gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen
Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft
hat.
10. Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich
der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form
- übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
11. Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam sein
oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt.
Die unwirksame Vereinbarungen / Bestimmungen muß dann durch eine rechtswirksame
Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.
12. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes der Stadt Wien als vereinbart.